Kapitel 5: Kaufberatung

5.6 Versicherung

Zwar verfügen über drei Viertel aller Deutschen über eine Hausratversicherung – doch die vermeintliche Wunderwaffe bei allen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder Unwetter entstanden sind, bietet nicht automatisch den nötigen Schutz gegen Einbrecher, die es auf Gold und Silber abgesehen haben. 

Absicherung über die Hausratversicherung 

Grundsätzlich gilt: Als Bestandteil des Hausrats zählen alle Gegenstände, die der Versicherungsnehmer im Haushalt privat nutzt oder nutzen könnte – daher sind also auch Wertsachen wie Bargeld als Teil des Hausrats anzusehen. Auf die Hausratversicherung sollten sich Besitzer von Gold und Silber im Zweifelsfall jedoch nicht verlassen. Sie kommt zwar auch für Gold auf – allerdings sind in die Versicherungsbedingungen gleich mehrere Stolpersteine eingebaut: 

  • Die Entschädigungsgrenze für Wertgegenstände liegt üblicherweise bei 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme. Die Quote lässt sich jedoch gegen Aufpreis bei vielen Versicherungen auf bis zu 50 Prozent erhöhen – diese Möglichkeit ist für Besitzer von Gold und Silber besonders wichtig und sollte frühzeitig mit der Versicherung besprochen werden. 
  • Neben der klassischen 20-Prozent-Quote für Wertgegenstände müssen Anleger auch eine besondere Grenze von 20.000 Euro für Gold beachten, das außerhalb von Tresoren aufbewahrt wird. 
  • Ähnliche Höchstsätze gibt es auch für andere Wertgegenstände – bei Bargeld ist eine Entschädigung in der Regel auf 1.000 Euro beschränkt, Das Limit für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt meist bei 2.500 Euro. 

Edelmetall-Anleger sollten ein fahrlässiges Verhalten im Umgang mit ihren Schätzen aus Gold und Silber also unbedingt vermeiden – wenn sie es dem Einbrecher allzu leicht machen, weil sie beispielsweise Fenster geöffnet lassen oder lediglich die Tür ins Schloss fallen lassen, gehen Versicherungen schnell von grober Fahrlässigkeit aus und verweigern die Leistung komplett. 

Lagerung außerhalb des Tresors 

Was offen in der Wohnung herum gelegen hat, muss nicht von der Versicherung ersetzt werden. Durch einen sogenannten „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ können Edelmetall-Anleger aber sicher gehen, dass sie auch bei groben Fehlern ihren Anspruch auf die volle Versicherungssumme haben und den Wert von Gold und Silber erstattet bekommen. 

Wertzuwächse 

Problematisch wird die Schadensregulierung auch dann, wenn der Wert des Goldes zwischen Kauf- und Diebstahlzeitpunkt die Grenze von 20.000 Euro überschritten hat – hier lauert die Gefahr einer Unterversicherung, die sich bei der Schadensregulierung negativ auswirkt. Wenn der Gesamtwert des Diebesgutes beispielsweise 30 Prozent über der Versicherungssumme liegt, wird die Versicherung üblicherweise nur 70 Prozent des Schadens erstatten. 

Banktresor 

Auch bei der Lagerung außerhalb der eigenen vier Wände könnte es Probleme geben: Gold im Bankschließfach wird nicht von der Hausratversicherung gedeckt. Und nicht jede Bank versichert den Inhalt des Schließfachs automatisch. Bei der Auswahl eines Lagerplatzes bei der Hausbank sollten Anleger also unbedingt darauf achten, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht – meistens bieten die Banken für höhere Werte jedoch eine Zusatzversicherung an.

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