Kapitel 5: Kaufberatung

5.3 Kosten

Beim Kauf von echtem Edelmetall fallen über den reinen Materialwert Kosten an, die davon abhängen, welchen Betrag man investiert und ob man Gold oder Silber erwirbt. 

Mehrwertsteuer 

Beim Kauf von Anlagegold fällt keine Mehrwertsteuer an. Unter Anlagegold versteht der Gesetzgeber Goldmünzen, deren Goldanteil mindestens 900/1.000 beträgt. Auch Goldmünzen, die unabhängig vom Goldgehalt im Ausgabeland als offizielles Zahlungsmittel gelten, fallen in diese steuerbegünstigte Kategorie. Daraus kann man auch folgenden Grundsatz ableiten: Goldprodukte, für die beim Kauf Mehrwertsteuer verlangt wird, sind nicht zur Geldanlage geeignet. 

Für Silbermünzen gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Auf Silberbarren entfällt der volle Satz von 19 Prozent. Beim Kauf von Platin und Palladium fällt bei jeder Anlageform (Münzen und Barren) jeweils der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent an. 

Aufgeld 

Mit dem Aufgeld ist der prozentuale Mehrbetrag gemeint, denn man über den reinen Wert des Edelmetalls beim Kauf zahlen muss. Das Aufgeld beinhaltet sowohl die Mehrwertsteuer, also auch die Kosten der Hersteller und Händler: Verarbeitung, Lagerung, Versicherung, Personal, Händlermarge etc.. 

Bei Gold- und Silber ist das Aufgeld umso höher, je geringer die erworbene Edelmetallmenge ist. Der Grund: Die Verarbeitung und Bereitstellung eines 100-Gramm-Barrens ist genauso aufwendig, wie die eines 1-Kilo-Barrens. Die Kosten machen sich damit prozentual beim 100-Gramm-Barren stärker bemerkbar. Das Gleiche gilt für Gold- und Silbermünzen verschiedener Größen. 

Bei der Kaufentscheidung sollte jedoch nicht alleine das Augenmerk auf dem Aufgeld liegen, sondern immer auch auf dem Verhältnis zwischen Investitionssumme und Flexibilität beim Wiederverkauf. Gerade bei kleineren Investitionssummen empfiehlt es sich, kleinere Stückelungen zu kaufen, um im Wiederverkauf flexibel zu bleiben. Siehe hierzu auch weiter unten unsere Hinweise zur Anlagestrategie. 

Spread 

Darunter versteht man die Differenz zwischen Ankauf- und Verkaufspreis eines Anlageproduktes. Ein geringer Spread spricht für eine gute Handelbarkeit des Artikels und faire Preise. Ein hoher Spread kann die Knappheit eines Anlageproduktes signalisieren. 

Steuern 

Gold-/Silbermünzen und Gold-/Silberbarren zur Kapitalanlage sind von der Abgeltungssteuer befreit. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG n.F. ist Edelmetall nach einer Haltedauer (Behaltensfrist) von einem Jahr steuerfreiwieder veräußerbar. Die Freigrenze für spekulativen Goldhandel bei einer Behaltensfrist von unter einem Jahr beträgt 600 Euro. Die Investition in echtes Gold und Silber bietet damit auch aus steuerrechtlichen Gründen einen Vorteil gegenüber Derivaten oder Edelmetallaktien.

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