Kapitel 5: Kaufberatung

5.7 Steuern

Bei der Steuererklärung haben Besitzer von Gold und Silber leichtes Spiel – wenn sie ihre Schätze länger als ein Jahr besitzen, sind die Wertzuwächse grundsätzlich von der Abgeltungssteuer und anderen Abschlägen befreit. Weil Barren und Münzen aus Gold und Silber keine festen Zinsen abwerfen, gelten sie als physische Wertgegenstände wie ein teures Klavier oder ein seltener Whiskey – die Einkommenssteuer auf Wertzuwächse entfällt also von vornherein, dafür sind jedoch auch keine Werbungskosten absetzbar. Wird das Gold innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, wird allerdings der persönliche Steuersatz zu Grunde gelegt – es ist also ratsam, Goldkäufe zu dokumentieren und wenigstens ein Jahr zu behalten. 

Abgeltungssteuer 

Etwas komplizierter wird es hingegen beim steuerrechtlichen Umgang mit Gewinnen oder Verlusten, die beim Handel mit Goldminenaktien oder Minenfonds erzielt wurden. Hier werden die goldenen Anlageprodukte nicht anders behandelt als herkömmliche Finanzmarktprodukte. Die Grundregel: Sämtliche Dividenden oder Kapitalerträge aus dem Verkauf dieser Produkte unterliegen einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent, dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und je nach Anleger zusätzlich die Kirchensteuer. Genau so sieht es bei Zertifikaten und Exchange Traded Funds aus der Goldindustrie aus – beide Produkte werden wie alle anderen Investmentfonds behandelt. 

Mehrwertsteuer 

Liebhaber von Münzen und Barren aus Gold werden bei der Besteuerung noch zusätzlich entlastet – bei Anlagegold fällt keine Mehrwertsteuer an. Viele Anleger bevorzugen wegen der einfachen Steuerregeln ein Investment in goldene Münzen und Barren und lassen vom Silber dagegen die Finger – denn anders als die meisten Goldanlagemünzen sind Silberlinge nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Philharmoniker oder Panda in Silber werden mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belegt, bei vielen anderen Silbermünzen sind es sogar 19 Prozent, ebenso alle Silberbarren – der Wert der Münzen müsste also erst stark ansteigen, damit überhaupt ein Gewinn mit den glänzenden Silberstücken möglich wird. 

Wer auf das weiße Metall bei seinem ganz persönlichen Investment-Mix nicht verzichten will, sollte auf sogenannte „Münzbarren“ zurück greifen: Aus Andorra und von den Cook-Inseln kommen Barren, die mit einem Nennwert versehen sind, damit offiziell als Zahlungsmittel gelten und so nur mit dem niedrigen Mehrwertsteuersatz belegt werden. Erschwinglich sind für Anleger mit kleinem Geldbeutel auch die australischen Kilomünzen aus der Lunar-Serie oder mit dem Abbild von Kookaburra und Koala. 

Bei allen historischen Münzen aus Silber wird das gleiche Besteuerungsverfahren angewandt, welches auch beim Gold gilt – alle Silbermünzen, die mindestens zum zweieinhalbfachen Metallwert verkauft werden, können mit dem niedrigen Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent versehen werden. Hier gibt das Bundesfinanzministerium auch eine ergänzende Übersicht heraus, die jedes Jahr aktualisiert wird und auf der Internetpräsenz der Behörde zum Herunterladen bereit gestellt wird.

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