AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern

1. GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen gegenüber Verbrauchern. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS
UND PREISE

Alle Angebote der Fa. MP Edelmetalle sind freibleibend und für uns unverbindlich.

Bestellungen des Kunden stellen ein bindendes Angebot dar. Ab einem Kaufpreis in Höhe von 50.000, 00 EUR hat diese in Schriftform zu erfolgen oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung zustande. Die Übermittlung erfolgt schriftlich, fernschriftlich, per Telefax oder mittels E-Mail.

3. Widerruf

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei den von uns – auch über das Internet – geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist eintreten können. Dies ist bei den von uns veräußerten Edelmetallen regelmäßig der Fall.

4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG

Wir stimmen mit dem Kunden den Tag der Zustellung der Ware für Bestellungen ab einem Warenwert von 2.500,00 EUR im Einzelfall ab. Da die Auslieferung über ein Werttransportunternehmen erfolgt und aus Sicherheitsgründen ein exakter Lieferzeitpunkt nicht vereinbart werden kann, ist es die Pflicht des Kunden, am Tag der Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse die Empfangnahme der Ware durch diesen oder einen insoweit Bevollmächtigten sicherzustellen.

Die Übergabe oder Abnahme erfolgt ab Lager MP Edelmetalle an die von den Kunden angegebene Lieferadresse. Erfolgt die Übernahme oder Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen von ihm Bevollmächtigten oder Beauftragten, so muss dieser nachweisen können, dass er zur Entgegennahme der Waren berechtigt ist. MP Edelmetalle ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diesen Nachweis zu prüfen.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

Die Verpackung und der Versand sind kostenpflichtig. Die Verpackungs- und Versandkosten werden dem Kunden bei der Bestellung angegeben.

Die Fa. MP Edelmetalle GmbH ist bemüht um eine sofortige Lieferung. Soweit MP Edelmetalle Liefertermine und Fristen angibt, handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Angaben. Verbindliche Liefertermine oder die Vornahme von Express-Zusendungen gelten ausdrücklich nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und MP Edelmetalle.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Liefergegenstand an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Liefergegenstand an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät

5. Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zahlungseingang innerhalb von 3 Tagen MP Edelmetalle GmbH zur Verfügung steht.

Die Zahlungen erfolgen ausschließlich bar oder per Überweisung. Wechsel, Schecks, oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

Die Lieferung – soweit die Ware auf dem Lager zur Verfügung steht, erfolgt erst nach endgültiger Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto der MP Edelmetalle GmbH.

Bei Lieferverzögerung werden wir Sie umgehend per E-Mail oder Fax informieren. Die Lieferung erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass MP Edelmetalle GmbH selbst rechtzeitig und richtig beliefert wird. MP Edelmetalle GmbH haftet bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von MP Edelmetalle zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, wobei ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen MP Edelmetalle zuzurechnen ist. Die Haftung ist hierbei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Ist die Lieferverzögerung auf höhere Gewalt, zum Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhe, Naturgewalt oder ähnliche Ereignisse (Streik, Aussperrung etc. ) zurückzuführen, verlängern sich etwaig genannte Fristen um den Zeitraum, in welchem das Ereignis andauert.

Bei Zahlungsverzug ist MP Edelmetalle GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, wobei der Nachweis eines höheren Schadens jedoch MP Edelmetalle vorbehalten bleibt.

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen.

Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die allein Sie zu vertreten haben (Zahlungsverzug oder ähnliches) oder die allein in Ihren Risikobereich fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des Kaufpreises, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 3 Tagen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, dieses Rücktrittsrecht ausüben. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches wegen Nichterfüllung bleibt in diesen Fällen MP Edelmetalle ausdrücklich vorbehalten.

Falls unser Lieferant uns trotz vertraglicher Verpflichtungen nicht mit dem bestellten Artikel beliefert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MP Edelmetalle GmbH. Sollte der Kunde die Ware vor der vollständigen Bezahlung weiterveräußert haben, so gelten die Ansprüche des Kunden als an die MP Edelmetalle GmbH abgetreten. Die MP Edelmetalle GmbH nimmt die Abtretung an.
Wird ein laufendes Konto geführt, so gilt dieser Vorbehalt für den gesamten Kontensaldo.

Der Kunde hat MP Edelmetalle unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu informieren, wenn Dritte, insbesondere im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums, auf die Ware zugreifen.

7. GEWÄHRLEISTUNG

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren 24 Monate nach Lieferung der Ware.

Der Kunde ist verpflichtet, die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an MP Edelmetalle zu melden, verborgene unverzüglich nach Entdeckung.

Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung nach Ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. MP Edelmetalle GmbH ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat MP Edelmetalle die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Schadenersatzansprüche wegen solcher Mängel können erst dann vom Kunden geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder aber von MP Edelmetalle verweigert wurde. Das Recht zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.

Schadenersatzansprüche gegenüber MP Edelmetalle sind – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen – ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung für MP Edelmetalle ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MP Edelmetalle.

8. SCHLUSSBESTIMMUNG

Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, gibt dieses Bedingungswerk abschließend die gesamten Vereinbarungen zwischen dem Kunden und MP Edelmetalle wieder. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Für alle Abänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen vereinbaren die Parteien ausdrücklich Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Edelmetallen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingung regeln die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen als unserem Kunden (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) und der MP Edelmetalle GmbH. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2. Vertragsgegenstand

Die MP Edelmetalle GmbH kauft Edelmetalle an, namentlich Gold, Platin und Silber. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob es sich um Schmuck, Zahngold, Baren, Münzen oder Ähnliches handelt.
Die Ermittlung des Kaufpreises wird auf unserer Homepage veröffentlicht und börsenbezogen aktualisiert. Bei außergewöhnlichen Marktsituationen, höherer Gewalt, Aussetzung des Handels, behördlichen Anordnungen oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen behalten wir uns vor, die Preise anzupassen oder den Handel vorübergehend einzustellen.

Es können keine Gegenstände angekauft werden, die kein Edelmetall aufweisen oder lediglich mit Edelmetall überzogen sind.

Diese werden unaufgefordert an den Absender zurückgeschickt.

Die MP Edelmetalle GmbH kauft weder Edelsteine noch Halbedelsteine an. Sollten Sie diese sich am Schmuck befindlichen Edelsteine oder Halbedelsteine in Ihrem Besitz behalten wollen, so entfernen Sie bitte diese vor Versendung des Ankaufsgegenstandes. Es wird keine Haftung übernommen für den Verlust oder die Beschädigung von Edelsteinen oder Halbedelsteinen, welche sich bei Versendung an dem Ankaufsgegenstand befinden.

3. Zusicherung des Verkäufers

Der Verkäufer sichert uns gegenüber zu, dass
• er das 18 Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist,
• er in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz hat,
• sofern es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, dass dieser vom Gewerbeamt eine hierfür ausgestellte Berechtigungsbescheinigung besitzt,
• der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer der Edelmetalle ist, die er uns im eigenen Namen und nicht als Vertreter eines Dritten verkauft oder verkaufen will,
• die Edelmetalle frei von Rechten Dritter, insbesondere Pfandrechte, Niesbrauch oder sonstigen Belastungen und nicht Gegenstand einer Forderung oder Auseinandersetzung, gleich ob rechtshängig oder nicht, sind,
• die Edelmetalle, unabhängig vom Gebiet ihrer Herkunft, nicht aus rechtswidrigen Handlungen stammen und ihr Verkauf nicht gegen die anwendbaren Gesetze Deutschlands verstößt,
• die Edelmetalle keine gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten.
Die MP Edelmetalle GmbH behält sich vor, Ausweise oder Ähnliches vorzeigen zu lassen.
Die MP Edelmetalle GmbH behält sich vor, Dokumentationsmaterial oder andere Nachweise über die Einhaltung der in dieser Ziffer enthaltenen Bestimmungen anzufordern.

4. Vertragsschluss

Wir nehmen Ihr verbindliches Verkaufsangebot Online auf der MP Edelmetalle GmbH Homepage, schriftlich, telefonisch oder in einer unserer Niederlassungen entgegen.
Unsere Warenpräsentation auf der Homepage der MP Edelmetalle GmbH beinhaltet noch kein verbindliches Kaufangebot unsererseits.
Sobald der Ankaufsgegenstand zugegangen ist, wird dieser bewertet und im Anschluss wir Ihnen das Angebot zum Ankauf oder die Ablehnung des Angebots mitgeteilt.
Mit Angebotsannahme durch die MP Edelmetalle GmbH kommt der Vertrag zustande und der Ankaufsgegenstand geht in das Eigentum der MP Edelmetalle GmbH über.
Sollte der Vertrag nicht zu Stande kommen, wird der Gegenstand entweder an Sie zurückgesendet oder Sie können den Gegenstand selbst in der Filiale der MP Edelmetalle GmbH abholen, an welche der Gegenstand versendet worden ist. Im Falle der Rücksendung, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache in dem Augenblick auf Sie über, in welchem die MP Edelmetalle GmbH den Ankaufsgegenstand dem Versandunternehmen übergibt.

5. Widerruf

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei den von uns – auch über das Internet – geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist eintreten können. Dies ist bei den von uns veräußerten Edelmetallen regelmäßig der Fall.

6. Haftungsbeschränkung und Schadensersatz

Schadensersatzansprüche gegenüber der MP Edelmetalle GmbH sind – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen- ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Haftungsbeschränkungen und/oder Ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Haftung für MP Edelmetalle GmbH ausgeschlossen beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Schlussbestimmungen

Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, gibt dieses Bedingungswerk abschließend die gesamten Vereinbarungen zwischen dem Kunden und MP Edelmetalle wieder. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Für alle Abänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen vereinbaren die Parteien ausdrücklich Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den kaufmännischen Verkehr

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § V310 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2. Angebote, Vertragsschluss und Preise

Alle Angebote der Fa. MP Edelmetalle sind freibleibend und für uns unverbindlich.
Bestellungen des Kunden stellen ein bindendes Angebot dar. Ab einem Kaufpreis in. Höhe von 50.000,00 EUR hat diese in Schriftform zu erfolgen oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung zustande. Die Übermittlung erfolgt schriftlich, fernschriftlich, per Telefax oder mittels E-Mail.

3. Widerruf

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei den von uns – auch über das Internet – geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist eintreten können. Dies ist bei den von uns veräußerten Edelmetallen regelmäßig der Fall.

4. Lieferung, Gefahrübergang

Wir stimmen mit dem Kunden den Tag der Zustellung der Ware für Bestellungen ab einem Warenwert von 2.500,00 EUR im Einzelfall ab. Da die Auslieferung über ein Werttransportunternehmen erfolgt und aus Sicherheitsgründen ein exakter Lieferzeitpunkt nicht vereinbart werden kann, ist es die Pflicht des Kunden, am Tag der Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse die Empfangnahme der Ware durch diesen oder einen insoweit Bevollmächtigten sicherzustellen.
Die Übergabe oder Abnahme erfolgt ab Lager MP Edelmetalle an die von den Kunden angegebene Lieferadresse. Erfolgt die Übernahme oder Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen von ihm Bevollmächtigten oder Beauftragten, so muss dieser nachweisen können, dass er zur Entgegennahme der Waren berechtigt ist. MP Edelmetalle ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diesen Nachweis zu prüfen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Die Verpackung und der Versand sind kostenpflichtig. Die Verpackungs- und Versandkosten werden dem Kunden bei der Bestellung angegeben.
Die Fa. MP Edelmetalle GmbH ist bemüht um eine sofortige Lieferung. Soweit MP Edelmetalle Liefertermine und Fristen angibt, handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Angaben. Verbindliche Liefertermine oder die Vornahme von Express-Zusendungen gelten ausdrücklich nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und MP Edelmetalle.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit der Abnahme oder – falls keine Abnahme vorgesehen ist – mit Übergabe der Ware auf den Transporteur auf den Kunden über.

5. Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zahlungseingang innerhalb von 3 Tagen MP Edelmetalle GmbH zur Verfügung steht.
Die Zahlungen erfolgen ausschließlich bar oder per Überweisung. Wechsel, Schecks, oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
Die Lieferung – soweit die Ware auf dem Lager zur Verfügung steht, erfolgt erst nach endgültiger Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto der MP Edelmetalle GmbH.
Bei Lieferverzögerung werden wir Sie umgehend per E-Mail oder Fax informieren. Die Lieferung erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass MP Edelmetalle GmbH selbst rechtzeitig und richtig beliefert wird. MP Edelmetalle GmbH haftet bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von MP Edelmetalle zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, wobei ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen MP Edelmetalle zuzurechnen ist. Die Haftung ist hierbei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Ist die Lieferverzögerung auf höhere Gewalt, zum Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhe, Naturgewalt oder ähnliche Ereignisse (Streik, Aussperrung etc. ) zurückzuführen, verlängern sich etwaig genannte Fristen um den Zeitraum, in welchem das Ereignis andauert.
Bei Zahlungsverzug ist MP Edelmetalle GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, wobei der Nachweis eines höheren Schadens jedoch MP Edelmetalle vorbehalten bleibt.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen.
Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die allein Sie zu vertreten haben (Zahlungsverzug oder ähnliches) oder die allein in Ihren Risikobereich fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des Kaufpreises, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 3 Tagen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, dieses Rücktrittsrecht ausüben. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches wegen Nichterfüllung bleibt in diesen Fällen MP Edelmetalle ausdrücklich vorbehalten.
Falls unser Lieferant uns trotz vertraglicher Verpflichtungen nicht mit dem bestellten Artikel beliefert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MP Edelmetalle GmbH. Sollte der Kunde die Ware vor der vollständigen Bezahlung weiterveräußert haben, so gelten die Ansprüche des Kunden als an die MP Edelmetalle GmbH abgetreten. Die MP Edelmetalle GmbH nimmt die Abtretung an.
Wird ein laufendes Konto geführt, so gilt dieser Vorbehalt für den gesamten Kontensaldo.
Der Kunde hat MP Edelmetalle unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu informieren, wenn Dritte, insbesondere im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums, auf die Ware zugreifen.

7. Gewährleistung

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren 24 Monate nach Lieferung der Ware.
Der Kunde ist verpflichtet, die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an MP Edelmetalle zu melden, verborgene unverzüglich nach Entdeckung.
MP Edelmetalle ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn ein solcher offensichtlicher Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt wurde.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung nach Ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. MP Edelmetalle GmbH ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat MP Edelmetalle die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
chadenersatzansprüche wegen solcher Mängel können erst dann vom Kunden geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder aber von MP Edelmetalle verweigert wurde. Das Recht zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
Schadenersatzansprüche gegenüber MP Edelmetalle sind – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen – ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Haftung für MP Edelmetalle ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MP Edelmetalle.

8. Schlussbestimmung

Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, gibt dieses Bedingungswerk abschließend die gesamten Vereinbarungen zwischen dem Kunden und MP Edelmetalle wieder. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Für alle Abänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen vereinbaren die Parteien ausdrücklich Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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