Schluss mit dem Steuerprivileg beim Silber?

Seit Jahren hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Bundesregierung den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent für Silbermünzen abschaffen will. Auch in der diesjährigen Sommerpause häufen sich entsprechende Meldungen – und Edelmetallanleger bekunden ihrem Unmut in Internetforen und Blogs, denn mit einer Besteuerung von 19 Prozent würden Koala, Kookaburra und Co. für viele Investoren schlagartig uninteressant werden. Schließlich muss der Wert des Metalls erst um diesen Prozentsatz zulegen, damit die Anlage sich überhaupt rentiert.

Noch ist nicht klar, wie die Pläne des Finanzministeriums konkret aussehen. Einem Bericht des Internetportals „goldseiten.de“ zufolge ist das deutsche Finanzministerium gezwungen, die Umsatzbesteuerung des Handels von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken an das europäische Recht anzupassen. Und darunter fallen nach Darstellung des Portals auch Münzen und Medaillen. Das Ministerium prüft dem Bericht zufolge noch Möglichkeiten, das bisherige System beizubehalten.


Silber-Neulinge sollten in jedem Fall das passende Anlageprodukt sorgfältig auswählen. Denn anders als die meisten Goldanlagemünzen sind Silberlinge nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Philharmoniker oder Maple Leaf in Silber werden mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belegt, bei vielen anderen Silbermünzen, welche kein offizielles Zahlungsmittel sind, sind es sogar 19 Prozent, ebenso alle Silberbarren. Bisher genießen deutsche Anleger beim Kauf von Silbermünzen mit einer Besteuerung von sieben Prozent noch ein Steuerprivileg, welches im europaweiten Vergleich aus der Reihe fällt – in Österreich werden ausnahmslos 20 Prozent auf den Preis der Silbermünzen draufgeschlagen, in Finnland sind es 22 Prozent und in Slowenien 20 Prozent.


Wer auf größere Stückelungen nicht verzichten will, sollte auf sogenannte „Münzbarren“ zurück greifen: MP Edelmetalle bietet seinen Kunden silberne Barren aus Andorra an, die mit einem Nennwert versehen, damit offiziell als Zahlungsmittel gelten und so nur mit dem niedrigen Mehrwertsteuersatz belegt sind. Auch die australischen Kilomünzen aus der Lunar-Serie oder mit dem Abbild von Kookaburra und Koala werden aufgrund ihres Münzcharakters ebenfalls mit dem ermäßigten Steuersatz belegt.

Bei allen historischen Silbermünzen wird das gleiche Besteuerungsverfahren angewandt, welches auch beim Gold gilt – alle Silbermünzen, die mindestens zum zweieinhalbfachen Metallwert verkauft werden, können mit dem niedrigen Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent versehen werden. Hier gibt das Bundesfinanzministerium auch eine ergänzende Übersicht heraus, die jedes Jahr aktualisiert wird. Und in der „Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen“ sind ebenfalls zahlreiche Münzen verzeichnet, die nicht in erster Linie als Anlageprodukte angeboten werden, jedoch auch zum Investment in Silber genutzt werden können – aus der deutschen Münzgeschichte finden sich beispielsweise die Silberlinge aus dem Dritten Reich sowie der Bundesrepublik in der Liste.

Anleger sollten Silber als Ergänzung Ihres Edelmetall-Depots unbedingt im Blick behalten. Nach einigen Rückschlägen bei der Wertentwicklung im vergangenen Jahr ist die Bodenbildung beim Silber inzwischen abgeschlossen, sodass für den Rest des Jahres steigende Kursnotierungen erwartet werden. Anhänger des weißen Metalls verweisen gern auf die sogenannte „gold-silver-ratio“, also die Relation zwischen dem Gold-und Silberpreis, die jahrhundertelang bei 1:20 lag und derzeit etwa 1:50 beträgt. Im Klartext: Wenn Silber in Zukunft noch stärker für Investoren interessant wird und sich das Wertverhältnis angleicht, könnte Silber leicht bei 60 Euro liegen.

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