Münzbarren: Mehr als „nur“ eine legale Steuersparmöglichkeit

Für die meisten Menschen ist eine Münze ein runder Gegenstand und tatsächlich werden Münzen seit vielen Jahrtausenden vor allem in runder Form geprägt. Es mag also auf den ersten Blick kurios wirken, wenn ein Edelmetallhändler wie MP Edelmetalle eine Münze im Programm hat, die wie ein Barren aussieht, soviel wiegt wie ein Barren und sogar das Wort „Barren“ im Namen trägt. Doch formaljuristisch handelt es sich bei so genannten „Münzbarren“ um ein Zahlungsmittel – man könnte mit den Silberklötzen also irgendwo auf der Welt an einer Supermarktkasse bezahlen.

Bei MP Edelmetalle erfreuen sich die
Münzbarren aus dem Hause Argor-Heraeus aus Silber
großer Beliebtheit. Die Silberbarren sind mit Gewichten zu 100 Gramm, 250 Gramm, 500 Gramm und 1000 Gramm erhältlich. Während die zwei kleineren Einheiten geprägt werden, erfolgt die Produktion der großen Barren in Gussform. Alle Münzbarren sind in einem Blister eingefasst und werden mit einem Echtheitszertifikat ausgeliefert. Sie werden von Argor-Heraeus seit 2015 in der Schweiz hergestellt und tragen auf der Vorderseite nicht nur einen Nennwert in Dollar, sondern auch ein Segelschiff-Symbol. Auch die Bezeichnung „Coin“ auf der Vorderseite macht deutlich, dass es sich um eine Münze handelt – der Münzbarren wird unter der Flagge der Fidschi-Inseln ausgegeben.

In der Welt der Edelmetalle sind Münzbarren keinesfalls eine neue Erfindung – diese besonderen Silberbarren wurden bereits vor dem Jahr 2014 konzipiert, um Anlegern eine preiswerte Alternative zu klassischen Silberbarren zu ermöglichen. Denn bis zum Jahr 2014 galt eine unterschiedliche Besteuerung für Silberprodukte: Während Silbermünzen einer Mehrwertsteuer von 7 Prozent unterlagen, wurden für Silberbarren ausnahmslos 19 Prozent fällig. Also verpassten findige Prägestätten und Produktentwickler ihren Silberbarren kurzerhand die Eigenschaft eines Zahlungsmittels – sie erhielten also einen Nennwert sowie das Hoheitszeichen eines souveränen Staates.

Nachdem ab dem Jahr 2014 die volle Mehrwertsteuer auch auf Silbermünzen ausgedehnt wurde, entdeckten viele Edelmetallhändler in Deutschland die so genannte Differenzbesteuerung als völlig legale Möglichkeit, Silbermünzen weiterhin ohne einen nennenswerten Aufschlag auf den reinen Metallpreis verkaufen zu können. Und so stieg der Preis für differenzbesteuerte Silbermünzen im Jahr 2014 nicht um rund 12 Prozent, sondern lediglich um ein bis zwei Prozent. Und von dieser Steuererleichterung konnten auch Käufer von Münzbarren profitieren – klassische Silberbarren waren dagegen ausgenommen, weil sie bereits vor der Reform mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt waren.

Wer größere Beträge in Silber anlegen möchte, sollte daher nach Möglichkeit auf Münzbarren zurückzugreifen – denn mit diesen Produkten gibt es das meiste Silber fürs Geld. Die Prägekosten fallen bei großen Silberbarren nicht so stark ins Gewicht, zudem können die Münzbarren dank der Differenzbesteuerung nah am aktuellen Silberpreis verkauft werden. Der Händler versteuert dabei nicht den gesamten Wert der Münze, sondern lediglich die Differenz aus dem An- und Verkaufspreis. Und bei Münzbarren erhalten Anleger eine doppelte Zertifizierung – denn es bürgt nicht nur ein renommierter Barrenhersteller wie Argor-Heraeus mit seinem Namen, sondern auch die Regierung eines anerkannten Staates. Diese doppelte Legitimation sorgt für eine hohe Akzeptanz von Münzbarren aus Silber in aller Welt.

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