Höhere Mehrwertsteuer für Silbermünzen – Das deutsche Recht muss und wird angepasst werden

Höhere Mehrwertsteuer für Silbermünzen – Das deutsche Recht muss und wird angepasst werden.
Bereits im August 2012 nahm sich MP Edelmetalle der Gerüchte um eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für Silbermünzen an, die bisher noch mit sieben Prozent besteuert werden. Seitdem haben sich die Diskussionen im Internet nicht gelegt, mehrere Großhändler bereiten sich auf eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung vor, der Bundesverband des Deutschen Münzenfachhandels bietet eine Informationsveranstaltung zum Thema an.

Inzwischen gibt es zu den Gerüchten offenbar konkrete Anhaltspunkte: Mitte September schrieb die Zeitschrift „Focus Money“ in einem Artikel, der eigentlich die Rolle von Silber in einer seriösen Sparstrategie darstellt: „Anleger, die Silber kaufen wollen, sollten sich freilich sputen – nicht nur wegen des zu erwartenden Preisauftriebs. Wer sich Silbermünzen zulegen will, muss voraussichtlich ab Anfang 2013 mehr Geld an den Fiskus überweisen. Denn die Bundesregierung plant, den Mehrwertsteuersatz auf Silbermünzen von jetzt sieben Prozent auf 19 Prozent zu erhöhen“, heißt es in dem Beitrag.

Offenbar steht die Erhöhung der Mehrwertsteuer tatsächlich bevor, wie MP Edelmetalle durch eine Nachfrage beim Bundesfinanzministerium erfuhr: „Die Europäische Kommission hat uns aufgefordert, die deutschen Vorschriften im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung des Kunsthandels zu ändern, da diese gegen das zwingende europäische Recht verstoßen“, erklärt Ministeriumssprecherin Silke Bruns gegenüber unserer Blog-Redaktion. Die Bundesregierung hatte die Argumente der Kommission geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatz für den Handel mit Kunstgegenständen einschränkt werden müsse.

Auf den ersten Blick geht es also gar nicht um Münzen und Barren – trotzdem werden diese Anlegerprodukte betroffen sein: „Es geht um die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken einschließlich Briefmarken und Münzen“, stellt Silke Bruns vom Bundesfinanzministerium klar. Und bei Kunstgegenständen soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nur möglich bei einem Verkauf sein, „wenn dieser durch den Urheber oder deren Rechtsnachfolger selbst getätigt wird, sowie bei sogenannten Gelegenheitsverkäufen.“ Das Bundesfinanzministerium stellt unmissverständlich klar: „Das deutsche Recht muss und wird also entsprechend angepasst werden.“

Wer über einen Silberkauf in den nächsten Monaten nachdenkt, sollte in den kommenden Wochen die Tagespresse besonders aufmerksam verfolgen – am 26. Oktober soll das Steuergesetz für das Jahr 2013 beschlossen werden, die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für diesen Tag geplant. Darin werden normalerweise alle wichtigen steuerrechtlichen Änderungen zusammengefasst, in diesem Jahr steht beispielsweise die Besteuerung von Musikschulen auf dem Prüfstand, ebenso die unterschiedliche Besteuerung von Nahrungsmitteln im Gaststättengewerbe: Bisher wurden beispielsweise Currywürste unterschiedlich besteuert, je nachdem ob sie im Restaurant oder dem Außer-Haus-Verkauf bestellt wurden.

Wenn der Bundestag dem Jahressteuergesetz zustimmt, muss noch der Bundesrat entscheiden. Voraussichtlich am 23. November wird die Länderkammer erneut über den Vorstoß beraten – wird dann eine Einigung erzielt, dürften letztmalig am 31. Dezember silberne Münzen und Münzbarren zum niedrigen Steuersatz ausgeliefert werden. Mehrere Medienberichte gehen übereinstimmend davon aus, dass im Jahressteuergesetz 2013 der Bereich „Sammlungsstücke“ mit Münzen, Briefmarken und Banknoten enthalten ist und dass diese Produkte auf den vollen Mehrwertsteuersatz angehoben werden sollen.

Letzte Zweifel an der Einführung der erhöhten Mehrwertsteuer für Silbermünzen räumt ein Text aus, der den sperrigen Titel „Richtlinie 2010/45/EU DES RATES vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften“ trägt. Darin werden auch Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten genannt werden – und zu den Sammlungsstücken gehören nach geltender Rechtsauffassung auch Münzen.

Für die Bundesregierung drängt die Zeit, sodass eine Umsetzung der Richtlinie im neuen Jahressteuergesetz immer wahrscheinlicher wird. Mit der Richtlinie 2006/112/EG soll das gemeinsame Mehrwertsteuersystem festgelegt werden – und wenn Deutschland diese Richtlinie nicht fristgerecht umsetzt, drohen Vertragsverletzungsstrafen von bis zu 100.000 Euro pro Tag für den Fiskus. Die Europäische Kommission hatte die Bundesregierung bereits im Februar 2012 aufgefordert, auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke den vollen Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 Prozent zu erheben und damit die europaweit beschlossene Umsatzsteuerrichtlinie in nationales Recht zu gießen. Die Begründung der EU: Die Steuererleichterung sorgt für Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedsstaaten.

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