Silbermünzen zum Bestpreis kaufen: Warum die Differenzbesteuerung noch lange nicht tot ist
Die Abschaffung der Differenzbesteuerung war ein großer Schock für Edelmetall-Anleger – nach einem langjährigen Hin-und-her mit ständigen Anpassungen an den Besteuerungsregeln für Silbermünzen wurden inzwischen Tatsachen geschaffen: Die Anwendung der Differenzbesteuerung für Anlagemünzen aus Silber ist nicht mehr möglich. Doch ein Blick in das Produktsortiment von MP Edelmetalle macht deutlich: Die Differenzbesteuerung ist noch lange nicht tot. Es dürfen weiterhin einzelne Münzen differenzbesteuert angeboten werden – und das völlig legal.
Doch zuerst ein kleiner Exkurs: „Differenzbesteuerung“ bedeutet, dass die Mehrwertsteuer (MwSt.) nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben wird, nicht auf den Gesamtverkaufspreis. Diese Methode wird häufig beim Handel mit gebrauchten Gegenständen oder bestimmten Edelmetallen genutzt (z. B. bei Silbermünzen, die nicht zum Anlagegold zählen). Das Gegenteil davon ist die „Regelbesteuerung“ – damit ist gemeint, dass auf den Nettoverkaufspreis der volle Mehrwertsteuersatz aufgeschlagen wird – in Deutschland bei Silbermünzen derzeit 19 Prozent.
Möglich ist der Verkauf von differenzbesteuerten Silbermünzen durch eine strikte Auslegung der Regeln für die Differenzbesteuerung, die sich nicht geändert haben. Dazu muss man verstehen, wofür die Differenzbesteuerung eigentlich gedacht war – nämlich für den Handel mit gebrauchten Waren. Wer ein gebrauchtes Smartphone bei den einschlägigen Refurbishing-Anbietern und Re-Commerce-Händlern kauft, erhält eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. Denn der Händler hat das Gerät üblicherweise von einer Privatperson angekauft, die ebenfalls keine Mehrwertsteuer berechnet. Dadurch soll also der Handel mit Gebrauchtware vereinfach werden – an moderne Edelmetall-Anlagemünzen aus Silber hatte ursprünglich niemand gedacht.
Mit einer Rückkehr zum eigentlichen Sinn und Zweck der Differenzbesteuerung ist es also möglich, Silbermünzen differenzbesteuert anbieten zu können – wenn sie aus dem Ankauf von Privatkunden stammen. Oder mit anderen Worten: Jegliche Silbermünzen, die MP Edelmetalle von seinen Kunden ankauft, werden differenzbesteuert weiterverkauft. Und durch den hohen Silberpreis sowie den zunehmenden Wettbewerb beim Edelmetall-Ankauf lohnt es sich gerade jetzt besonders, sein altes Silber an MP Edelmetalle zu verkaufen oder bei einem Kauf-Interesse im Webshop nach der Abkürzung „(diff.-best.)“ zu suchen.
Dass die Differenzbesteuerung mehr als eine Randerscheinung ist, zeigt ein Blick in den Onlineshop von MP Edelmetalle – von rund 2.200 Silbermünz-Typen, die Ende März 2025 gelistet waren, sind rund 400 differenzbesteuert und lieferbar. Darunter finden sich viele alte Bekannte:
- 2, 3 und 5 Mark aus dem Kaiserreich (insbesondere Preußen)
- 2 und 5 Reichsmark aus dem Dritten Reich
- Kleinmünzen (5 Schilling) und Gedenkmünzen (25, 50, 100 Schilling) aus Österreich
- 5 DM Umlaufmünzen („Silberadler“) aus der Bundesrepublik Deutschland
- 5 und 10 DM Gedenkmünzen aus der Bundesrepublik Deutschland
- 1 Dollar Gedenkmünzen aus Kanada (1971 bis 1991)
- 10 Euro Gedenkmünzen aus Deutschland und Österreich
- 20 Franken Silbermünzen aus der Schweiz
Doch nicht nur historische Silbermünzen können differenzbesteuert verkauft werden, auch die klassischen 1 Unze Silbermünzen gibt es mit der Anwendung der Differenzbesteuerung – wenn es sich dabei um Gebrauchtware aus Ankäufen handelt. Die Differenzbesteuerung sorgt hier für einen deutlichen Preisvorteil: Wenn ein Händler eine Münze für 38 Euro differenzbesteuert anbietet, würde derselbe Artikel bei Regelbesteuerung oft etwa 41 bis 45 Euro kosten – je nachdem, welchen Einkaufspreis und welche Marge der Händler hat. Zum Vergleich: Der aktuelle Jahrgang von Australian Kangaroo, Wiener Philharmoniker und Britannia kostete Ende 2025 bei MP Edelmetalle regelbesteuert etwa 41,70 Euro.
Es ist also durchaus lohnenswert, bei den klassischen Anlagemünzen wie dem Maple Leaf, Wiener Philharmoniker oder American Eagle und auch bei den Silbermünzen mit jährlich wechselnden Motiven (zum Beispiel der Kookaburra) nach zurückliegenden Jahrgängen zu schauen – diese stammen normalerweise immer aus Ankäufen und können deshalb differenzbesteuert angeboten werden.