Hat Donald Trump das Gold aus der Schweiz gerettet?

Am 31. Juli 2025 veröffentlichte die US-Zollbehörde CBP einen sogenannten „Ruling Letter“. Darin wird festgelegt, dass bestimmte Goldbarren – konkret 1-Kilo-Barren und 100-Unzen-Barren – unter die Zolltarifnummer 7108.13.5500 im HTSUS fallen.

Diese Klassifizierung mag auf den ersten Blick technisch klingen, hat aber es in sich: Sie ermöglicht es den USA, Importzölle auf genau diese Barrenformate zu erheben. Und das betrifft ausgerechnet die COMEX-konformen Barren, also jene, die an der großen US-Warenterminbörse für physische Auslieferung zugelassen sind.

Besonders betroffen wäre die Schweiz – genauer gesagt, die bekannten Raffinerien im Tessin. Diese exportieren jährlich riesige Mengen Gold in genau diesen Formaten in die USA. Kurz gesagt: Ein Zoll auf diese Importe hätte weitreichende Konsequenzen für den physischen Goldfluss in die Vereinigten Staaten.

Nur wenige Tage nach Veröffentlichung berichtete zuerst die Financial Times über den Ruling Letter, später folgten Bloomberg und andere Finanzmedien. Und dann ging alles sehr schnell.

Die Märkte reagierten mit Nervosität. In den USA schossen die Aufgelder für physisches Gold nach oben. Gleichzeitig sanken die sogenannten „Registered“-Bestände an der COMEX – also jene Goldmengen, die tatsächlich für Auslieferungen verfügbar sind. Der Goldpreis zog deutlich an und erreichte zeitweise sogar neue Rekordhöhen.

Kurz darauf meldete sich die LBMA zu Wort – die London Bullion Market Association. Sie wies auf eine Executive Order hin, die bereits im April 2025 verabschiedet wurde: Die Order 14257. Darin heißt es, dass Goldbarren von reziproken Zöllen ausdrücklich ausgenommen seien.

Dennoch war der Markt in Aufruhr. Hinter den Kulissen liefen sofort Gespräche zwischen der LBMA, US-Behörden, Marktteilnehmern und auch europäischen Institutionen. Ziel war eine schnelle Klärung, ob dieser Ruling Letter wirklich eine Zollpflicht nach sich zieht – oder ob es sich um einen rein formalen Vorgang ohne praktische Auswirkungen handelt.

Am 9. August kam dann Bewegung in die Sache: Bloomberg berichtete, dass das Weiße Haus an einer Klarstellung arbeitet. Eine neue Präsidialverfügung solle bestätigen, dass Goldimporte weiterhin zollfrei bleiben. Ein Sprecher des Weißen Hauses sprach in dem Zusammenhang sogar von „Fehlinformationen“, die die Märkte unnötig verunsichert hätten.

Zwei Tage später, am 11. August, folgte dann die deutliche Ansage von ganz oben: Donald Trump selbst erklärte auf seiner Plattform Truth Social – Zitat: „Auf Gold werden keine Zölle erhoben!“ Weitere Details nannte er nicht, aber die politische Botschaft war klar – und das reichte dem Markt.

Die unmittelbare Folge: Eine gewisse Entspannung, zumindest auf der emotionalen Seite. Der Goldpreis blieb zwar hoch, was aber auch mit anderen Faktoren wie geopolitischen Spannungen und starker Nachfrage zu tun hatte.

Was bleibt, ist die Erkenntnis: Der Edelmetallmarkt ist extrem sensibel, wenn es um regulatorische oder politische Signale geht. Eine scheinbar trockene Entscheidung wie ein Ruling Letter kann ausreichen, um weltweit Preisreaktionen auszulösen und Anleger zu verunsichern.

Besonders deutlich wurde in diesem Fall, wie sehr der Goldhandel auf stabile und verlässliche Handelswege angewiesen ist – und wie schnell eine Störung dieser Wege die Verfügbarkeit von physischem Gold beeinträchtigen kann. Für Anleger, Händler und Institutionen bleibt also die Liefersicherheit ein entscheidendes Kriterium.

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