Gold bald nicht mehr steuerfrei? Was im Bundestag diskutiert wird
Im Moment habt ihr als Goldkäufer eine ziemlich bequeme Situation: Ihr kauft einen Goldbarren und verkauft ihn Jahre später mit Gewinn – steuerfrei. Doch dieser Vorteil sorgt jetzt für Diskussionen im Bundestag. Könnte die Steuerfreiheit für Gold bald abgeschafft werden?
Für privat gehaltene Goldmünzen und Goldbarren gilt grundsätzlich Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. Verkauft ihr physisches Gold nach mehr als einem Jahr, ist der Gewinn steuerfrei – unabhängig davon, wie stark der Preis gestiegen ist. Innerhalb der Jahresfrist kann dagegen Einkommensteuer anfallen. Dabei gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte im Kalenderjahr. Wichtig: Das ist kein Freibetrag. Wird die Grenze erreicht, ist grundsätzlich der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Der aktuelle Streit dreht sich zunächst nicht um Gold, sondern um Bitcoin und andere Kryptowährungen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 30. September einen Reformvorschlag. Gewinne aus bestimmten Kryptowerten sollen demnach künftig wie Kapitalerträge behandelt werden – grundsätzlich mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer, unabhängig von der Haltedauer. Der Entwurf wird innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt. Ein separater Gesetzentwurf der Grünen, der Kryptogewinne ebenfalls unabhängig von der Haltedauer besteuern wollte, wurde am 8. Oktober vom Bundestag abgelehnt. Er ist nicht mit dem Vorschlag des Finanzministeriums zu verwechseln.
Am 12. Oktober wurde die Reform im Petitionsausschuss des Bundestages diskutiert. Eine Petition mit mehr als 44.000 Mitzeichnungen fordert den Erhalt der Haltefrist. Die Initiatorin warnt vor Nachteilen für langfristige Anleger.
Dann fiel ein Satz, der auch Goldbesitzer aufhorchen lässt. Der Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel kritisierte die geplante Einordnung von Kryptowährungen als Kapitalvermögen. Wenn Bitcoin künftig anders besteuert werde, müsse die Politik erklären, warum Gold nicht ebenso behandelt werde. Damit wurde Gold ausdrücklich zum Thema – allerdings nicht durch die Bundesregierung.
Doch eine Frage bei einer Anhörung ist noch kein Gesetzesvorhaben. Der veröffentlichte Entwurf betrifft Kryptowerte. Ein konkreter Vorschlag zur Abschaffung der Goldsteuerfreiheit liegt nicht vor, ebenso wenig ein Zeitplan.
Eine umfassende Reform hätte weitere Folgen. Paragraf 23 betrifft grundsätzlich auch andere private Wirtschaftsgüter, beispielsweise bestimmte Kunstwerke, Antiquitäten und Sammlerstücke. Bei einer generellen Abschaffung wären nicht nur Edelmetallanleger betroffen.
Dahinter steckt die Frage: Warum sind Goldgewinne nach einem Jahr steuerfrei, Aktien- oder Fondsgewinne aber auch nach langer Haltedauer steuerpflichtig? Befürworter einer Vereinheitlichung sehen darin eine Ungleichbehandlung. Kritiker verweisen darauf, dass physisches Gold häufig der langfristigen Vermögenssicherung dient und anders als Aktien weder Dividenden noch laufende Zinsen abwirft. Die Diskussion ist nicht neu – aber sie ist so aktuell wie selten zuvor. Die Einschläge kommen also definitiv näher.