Bares ist Wahres – Goldkäufer können beim Tafelgeschäft auch künftig anonym bleiben

Keine langwierigen Transaktionen, hohe Bearbeitungsgebühren oder seitenlange Geschäftsbedingungen – wer das Ladengeschäft eines Edelmetallhändlers betritt, kommt gelegentlich schon innerhalb von wenigen Minuten zu seinem Schatz. Geld gegen Gold – neben dem klassischen Onlinegeschäft erfreut sich der ebenso unkomplizierte Barverkauf von Gold immer größerer Beliebtheit. Die Gründe liegen auf der Hand: Hier entfallen die Versandkosten, zudem können Anleger ihre goldenen Werte direkt mit nach Hause nehmen.

Aus diesem Grund eröffnet MP Edelmetalle heute seine dritte Filiale: Neben Erndtebrück und Düsseldorf ist das Unternehmen ab sofort auch in Köln für seine Kunden da, in der Filiale An den Dominikanern 5 in 50668 Köln in Laufweite zu Dom und Hauptbahnhof können Edelmetallkäufer künftig auch Bargeld gegen Gold tauschen. Mit seinen drei Standorten in Nordrhein-Westfalen richtet sich MP Edelmetalle nicht nur an Edelmetall-Spezialisten, auch Rentner, Studenten oder Hausfrauen möchten ihr Vermögen absichern und legen auf eine ausführliche Begleitung bei der Entscheidung für Gold und Silber besonderen Wert.

Der stetige Zulauf, den die Filialen von MP Edelmetalle erfahren, verdeutlicht einen deutlichen Trend: Für Edelmetall-Neulinge gilt vor allem die Abwicklung des Investments als großer Pluspunkt – bis zum Wert von 15.000 Euro können Goldkäufe gegen Bargeld völlig anonym abgewickelt werden, erst danach wird auf Grundlage des Geldwäschegesetzes der Personalausweis kopiert und die Transaktion dokumentiert. Damit unterscheidet sich das Goldinvestment von den meisten anderen Anlageformen, die – wie beispielsweise Goldaktien, deren Kauf über ein Konto und das namentlich zugeordnete Wertpapierdepot abgewickelt wird – automatisch eine Identifizierung des Käufers erfordern. Beim sogenannten „Tafelgeschäft“ sind auch Käufe im Wert von über 15.000 Euro möglich, allerdings müssen dann die Personalien dokumentiert werden.

Derzeit geht jedoch die Angst in Internetforen und Blogs um, dass es bald vorbei ist mit dem anonymen Goldkauf. Überschriften wie „Bargeschäfte über 1000 Euro in Kürze verboten?“ machten die Runde, nachdem der Bundesrat bereits im Dezember 2011 das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention beschlossen hatte. Doch der Rummel ist ungerechtfertigt – auch weiterhin können Anleger bis zu 15.000 Euro für Edelmetalle ausgeben, ohne dass ihr Kauf registriert wird. Banken dürfen hingegen anonyme Bareinzahlungen nur noch bis 1000 Euro annehmen. Auch beim Einsatz von elektronischen Zahlungssystemen wie Wirecard, Paysafecard und ähnlichen virtuellen Bezahlmöglichkeiten muss der Händler ab 1000 Euro die Identität des Käufers festhalten.

Die Vorteile für Edelmetallanleger bleiben also trotz der Gesetzesänderung bestehen. Zuvor hatten zahlreiche Edelmetallhändler ihren Protest angekündigt und darauf verwiesen, dass mit einer Senkung der Freigrenze von 15.000 auf 1.000 Euro ein gewaltiger bürokratischer Mehraufwand verbunden gewesen wäre. So hätte sogar der Kauf einer einzigen Gold-Unze aufgezeichnet werden müssen. MP Edelmetalle empfiehlt seinen Kunden jedoch grundsätzlich, bei Käufen die Belege aufzubewahren – wer sein physisches Edelmetall mehr als ein Jahr besitzt, muss beim Weiterverkauf keine Abgeltungssteuer auf den Wertzuwachs zahlen. Außerdem lässt sich der Besitz der goldenen Schätze bei einem Einbruchdiebstahl gegenüber der Versicherung leichter nachweisen.

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