Gold und Steuern: Die wichtigsten Tipps für Anleger und Sammler

Die Diskussion um die Absenkung der Bargeldgrenze hat zu vielen Nachfragen rund um die juristischen Aspekte des Edelmetall-Investments geführt. Besonders interessieren sich viele Kunden von MP Edelmetalle für die steuerlichen Aspekte eines Edelmetall-Investments. Denn Edelmetalle und das Finanzamt pflegen eine unkomplizierte Verbindung, doch es gibt diverse kleine Fallstricke bei der steuerlichen Behandlung von Münzen und Barren.

Keine Probleme gibt es üblicherweise mit der Abgeltungssteuer: Edelmetalle sind ein langfristiges Investment und viele Gold-Fans besitzen ihre Schätze seit vielen Jahren. Insofern dürfte es nicht schwer fallen, die Haltedauer von einem Jahr zu erreichen – ab dieser Grenze sind nämlich Kursgewinne aus dem Kauf und späteren Verkauf von Edelmetallen völlig steuerfrei.

Mit der Mehrwertsteuer kommen Anleger dafür öfter in Kontakt: Goldbesitzer werden vom Fiskus nicht nur durch die Steuerbefreiung ab einem Jahr nach dem Edelmetallkauf bevorzugt. Auch bei der Mehrwertsteuer haben Investoren leichtes Spiel: Anlagegold ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Für Silber, Platin und Palladium werden grundsätzlich 19 Prozent fällig. Vorsicht: Die Unterscheidung zwischen Münzen und Barren ist im Jahr 2014 in steuerlicher Hinsicht abgeschafft worden, zuvor wurden für Silberanlagemünzen noch 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet.

Die Besteuerung von Sammlermünzen fällt äußerst unkompliziert aus: Goldmünzen werden als „Anlagegold“ bezeichnet, wenn der Feingehalt bei mindestens 900 Teilen Gold liegt, wenn die Münze im Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel war oder weiterhin ist und wenn der Wert der Münze nicht mehr als 80 Prozent über dem reinen Metallwert liegt. Alle anderen Goldmünzen werden mit 19 Prozent besteuert. Und das Bundesfinanzministerium hilft Anlegern mit einer Liste, in der alle Münzen aufgeführt sind, welche als Anlagegold klassifiziert sind. Die Liste wird jährlich aktualisiert und steht kostenlos zum Download (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2018-12-06-verzeichnis-goldmuenzen-2019.html) bereit.

Die Differenzbesteuerung ist besonders bei Silber-Fans beliebt: Mit der Anhebung der Mehrwertsteuer für Silbermünzen im Jahr 2014 setzten die meisten Edelmetallhändler ein völlig legales Steuerschlupfloch. Bei der Differenzbesteuerung wird die Mehrwertsteuer nicht auf den vollen Kaufpreis der Silbermünzen fällig, sondern lediglich auf die Differenz zwischen dem An- und Verkaufspreis – dadurch fällt der Aufschlag deutlich geringer aus und die Silbermünzen können nah am aktuellen Rohstoffpreis gehandelt werden. Wichtige Einschränkung: Dies gilt nur für Ware, die aus dem Nicht-EU-Ausland importiert wurde.

Im Blick behalten sollten Anleger ihren Steuerfreibetrag: Wenn Sie Ihre Edelmetalle vor Ablauf der einjährigen Haltefrist verkaufen, müssen Sie die Gewinne aus dem Weiterverkauf in der Einkommenssteuererklärung angeben und mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Es handelt sich dabei um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EstG. Solange der Gewinn die Freigrenze von 600 Euro nicht erreicht, entfällt die Besteuerung.

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