Münzen und Edelmetalle vererben: So sichern Sie sich und Ihre Lieben optimal ab

Es ist wohl ohne Zweifel ein unangenehmes und sensibles Tabuthema, doch es ereignet sich regelmäßig und belastet Ehepartner, Kinder und andere Verwandte nicht nur emotional: Nach dem Tod eines lieben Menschen stehen die Hinterbliebenen meist vor einer regelrechten Puzzlearbeit. Unzählige Formalien sind nötig – nur eines von vielen Problemfeldern nach einem Trauerfall: Der Nachlass muss gesichtet, bewertet und verteilt werden. Insbesondere bei Edelmetallen und Münzen kann dies für die Erben zu einer großen Herausforderung werden, da sie anders als der bisherige Besitzer nicht immer über das nötige Fachwissen verfügen und in der akuten Trauerphase wohl auch gar keine Nerven haben, um sich auf eine Recherche nach einem angemessenen Marktwert zu begeben.

Wie häufig es vorkommt, dass ganze Münzensammlungen weiter vererbt werden, lässt sich anhand des Umfanges der Auktionskataloge der renommierten Auktionshäuser in Deutschland ablesen. Und auch bei Edelmetallhändlern wie MP Edelmetalle kommen immer wieder Menschen zur Beratung, die nach einem Erbe nicht wissen, was ihnen genau hinterlassen wurde. Meist herrscht völlige Ratlosigkeit, sodass eine seriöse Expertise von einem anerkannten Händler unerlässlich ist.

Wer seinen Lieben etwas Gutes tun möchte, sollte nicht nur Gold und Silber zur Seite legen, sondern auch für den Fall der Fälle vorsorgen. Und dazu gehört: Einzelne Angehörige sollten eingeweiht werden. Natürlich muss der Erblasser zu Lebzeiten nicht alle Details rund um seinen Reichtum mitteilen, doch vollständige Geheimniskrämerei kann dazu führen, dass die Hinterbliebenen bei der Aufarbeitung des Erbes unnötig belastet werden. Insbesondere im Bereich der Numismatik sind einzelne Sammler dazu übergegangen, in ihrem Testament stichwortartig festzuhalten, wie die Erben mit den hinterlassenen Sachwerten zu verfahren haben – dadurch kann vermieden werden, dass hochwertige Münzen beim erstbesten Einkäufer zum Schleuderpreis abgegeben werden.

Nicht nur für die eigene Sicherheit im Falle eines Diebstahls, sondern auch für die Angehörigen im Trauerfall ist es eine große Hilfe, den Bestand an Münzen und Barren genau zu dokumentieren. Außerdem sollten Kaufbelege aufbewahrt werden, damit ein Anhaltspunkt zum Wert der Gegenstände besteht. Manche Edelmetall-Besitzer pflegen eine solche Bestandsliste in einer Tabellenkalkulation auf dem Computer und aktualisieren in unregelmäßigen Abständen die Marktpreise für ihre Edelmetall-Schätze. Eine solche Datei erspart den Hinterbliebenen im Trauerfall so manche aufwändige Recherche.

Besondere Vorsicht ist bei der realistischen Einschätzung des Wertes für Edelmetall-Gegenstände geboten, welche nicht als typisches Investment gelten. So haben Ketten oder Ringe meist einen hohen ideellen Wert, der reine Metallwert ist jedoch überschaubar. Und beim Altgoldankauf kann es so manche Überraschung geben. Wer möchte, dass seine Angehörigen im Todesfall abgesichert sind, sollte daher möglichst auf Standardprodukte im Bereich des Edelmetall-Investments zurückgreifen. Damit sind insbesondere Anlagemünzen sowie Goldbarren mit einem Gewicht von einer Unze gemeint.

Auch wenn das Thema „Erbe“ heute noch in weiter Ferne scheint, sollten Liebhaber von Münzen und Barren sich frühzeitig etwas Zeit nehmen und ein paar Vorbereitungen treffen. Immerhin kann die persönliche Unabhängigkeit jederzeit durch einen Unfall oder eine Erkrankung massiv eingeschränkt werden. Und zu diesen Überlegungen gehört es auch, kritisch zu prüfen, ob nicht zumindest ein Teil des ersparten bereits zu Lebzeiten an Angehörige weitergegeben werden kann. Immerhin kassiert auch der Fiskus mit, wenn eine Erbschaft bestimmte frei Grenzen überschreitet.

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