Anonym Gold kaufen: EU fordert Senkung der Grenze von 15.000 auf 10.000 Euro

Bereits im Februar 2016 berichtete MP Edelmetalle in diesem Blog über die Pläne der Bundesregierung, Bargeldzahlungen für Edelmetallkäufe drastisch einzuschränken. Damals war eine Senkung von 15.000 auf 5.000 Euro im Gespräch, die schlussendlich nie umgesetzt wurde. Nachdem es zwischenzeitlich ruhig um das Thema geworden ist, steht nun die Stunde der Wahrheit bevor: Ab dem 26. Juni 2017 dürfen Edelmetallhändler ihre Ware ohne Aufzeichnungspflicht nur noch bis zu einem Gegenwert von 10.000 Euro verkaufen. Wer mehr Gold will, muss seinen Personalausweis vorlegen. So will es zumindest die EU, welche auf die Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (RL (EU) 2015/849) bis zu diesem Stichtag pocht.

Bei MP Edelmetalle zählt das „Tafelgeschäft“, also der direkte Tausch „Gold gegen Geld“ in den Filialen, zu den beliebtesten Dienstleistungen überhaupt. Denn hier können Verkäufer und Käufer völlig legal auf langwierigen Transaktionen, hohe Bearbeitungsgebühren oder seitenlange Geschäftsbedingungen verzichten. Ein Edelmetallkauf dauert nur wenige Minuten und kann sein Investment sofort mit nach Hause nehmen.

Durch die bevorstehende Senkung der Grenze auf 10.000 Euro würden Edelmetallkäufer deutlich eingeschränkt: Der beliebte 250-Gramm-Barren dürfte schon bald im fünfstelligen Bereich rangieren, wenn der Goldpreis geringfügig zulegt. Statt 4 Barren zu 100 Gramm, die am 31. Mai 2017 pro Stück rund 3700 Euro kosteten, wären künftig nur noch 2 Barren anonym zu bekommen.

Noch ist nicht klar, ob die Bundesregierung der Forderung der EU nach einer Umsetzung der Richtlinie bis Ende Juni auch tatsächlich nachkommt. Möglicherweise könnte eine rechtzeitige Umsetzung auch entfallen, weil die Parteien vor der Wahl eine derart umstrittene Maßnahme nicht mehr umsetzen möchten. Fest steht aber: Die Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (RL (EU) 2015/849) muss erfolgen, ansonsten riskiert Deutschland saftige Strafzahlungen.

Auch weiterhin wird das Investment in Gold jedoch (zumindest vorläufig) einen Vorteil haben, von dem Investoren in anderen Bereichen nur träumen können: beispielsweise wird bei Goldaktien der Kauf über ein Konto und das namentlich zugeordnete Wertpapierdepot abgewickelt, es erfolgt also automatisch eine Identifizierung des Käufers. Bei Gold entfällt diese Dokumentation.

Es ist zu befürchten, dass die mögliche Senkung der Bargeldgrenze von 15.000 auf 10.000 Euro nicht der letzte Schritt auf dem Weg zu einem gläsernen Bürger sein wird. Immerhin wurde im vergangenen Jahr eine Senkung auf 5.000 Euro diskutiert, im Jahr 2012 war sogar eine Absenkung auf 1.000 Euro im Gespräch – auf diesem Niveau liegt die Bargeldgrenze inzwischen in unserem Nachbarland Frankreich. Es lohnt sich also, jetzt die Möglichkeit zu nutzen, noch Geld anonym in Gold umzuschichten. MP Edelmetalle rechnet daher mit einem steigenden Zulauf an den Schaltern seiner Filialen – Gold ist für die Kunden von MP Edelmetalle sicher kein Mittel zur Terrorismusfinanzierung, sondern eine Möglichkeit, ihr Vermögen gegen Wertverlust zu schützen.

MP Edelmetalle weist in der aktuellen Diskussion jedoch auch darauf hin, dass die Mehrzahl der Kunden bereits jetzt oberhalb der 15.000-Euro-Grenze einkauft oder ihre Bestellung über das Internet aufgibt. In beiden Fällen ist der Kauf dokumentiert, was jedoch auch Vorteile hat: Der Kaufbeleg kann bei Einbrüchen oder Diebstählen als wichtiger Beweis für die Versicherung dienen, Zudem können Edelmetallkäufer damit nachweisen, dass sie physisches Edelmetall mehr als ein Jahr besessen werden. Sie müssen dann beim Weiterverkauf keine Abgeltungssteuer auf den Wertzuwachs zahlen.

Zur Übersicht
Kontakt